In 6 Schritten zum Ausweis der Kat. A1 | A 35kW
* mit Ausweis der Kat. B | ** mit Ausweis der Kat. A1
01 | Nothelferkurs absolvieren
02 | Gesuch erstellen * | **
03 | Theorieprüfung
04 | Motorradgrundkurs 12 Std. *
05 | VKU (Verkehrskundeunterricht)
06 | Führerprüfung * | **
Erst nach 2 Jahren klagloser Fahrpraxis in der Kategorie A beschränkt (bis 35 kW) kann der Lernfahrausweis für die Kategorie A (über 35 kW) angefordert werden. Es muss erneut eine praktische Prüfung abgelegt werden.
A1 – 15 Jahren oder 16 Jahren
Kleinmotorräder (Scooter) dürfen bereits mit 15 Jahren, Motorräder der 125er-Klasse ab 16 Jahren geführt werden.
Der Motorradgrundkurs wird in Kooperation mit Dany Schweighauser durchgeführt. Bitte meldet euch direkt bei ihm, um euch für den nächsten Motorradgrundkurs anzumelden.
Kosten für die 12 Std. betragen 3 x CHF 180.– (Total CHF 540.–).
Kontaktdaten:
Dany Schweighauser
079 215 77 10
Muss ich für jede neue Führerausweis Kategorie eine praktische Prüfung ablegen?
Nein. Beim Übergang von der Kleinmotorrad Unterkategorie A1 (ab 15 Jahren, 50 cm3) zu A1 Unterkategorie (ab 16 Jahren, 125 cm3) ist keine praktische Prüfung notwendig. Die Beschränkung auf 45 km/h wird nicht im Führerausweis eingetragen, sondern über das Geburtsdatum auf dem Führerausweis kontrolliert. Bis zur grossen Kategorie A sind insgesamt 3 praktische Prüfungen zu absolvieren.
Muss ich für jede neue Führerausweis Kategorie eine Theorieprüfung ablegen?
Nein. Die bestandene Theorieprüfung gilt ab 2021 für alle Kategorien, also auch für die Katgorie B (PW).
Müssen Verkehrskunde und praktische Grundschulung für jede Kategorie wiederholt werden?
Nein, diese Kurse müssen nur einmal absolviert werden. Der Verkehrskundekurs (8 Lektionen) gilt auch für die Kategorie B (PW).
Wieviel Stunden dauert die praktische Grundschulung?
Dieser Kurs dauert für alle A (A1, A beschränkt oder A) Kategorien 12 Std und muss innert vier Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises absolviert werden.
Wie lange gelten Sehtest und Nothelferkurs?
Der Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein, der Nothelferkurs nicht älter als 6 Jahre. Wurde eine Kategorie B oder A schon erworben, dann muss der Nothelferkurs nicht wiederholt werden.
Können Personen mit dem Führerausweis der Kat. B weiterhin prüfungsfrei den Führerausweis der Unterkatergorie A1 erhalten?
Ja. Ab dem 1. Januar 2021 dauert aber die praktische Grundschulung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit neu zwölf Stunden (statt wie bisher acht Stunden).
Müssen auch 15-Jährige, die den Führerausweis der Unterkategorie A1 erwerben wollen, zwölf Stunden prakitsche Grundschulung besuchen?
Ja. Die praktische Grundschulung dauert für alle angehenden Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer ab dem 1.1.2021 zwölf Stunden. Sie muss aber nur noch beim Erwerb der ersten Motorradkategorie besucht werden.
079 602 67 60 | Thomi Kalt
076 201 88 88 | Ilhon Selami
077 232 77 77 | Peter Giger
076 399 74 05 | Danilo Di Marco
077 490 28 58 | Anja Senften
076 381 25 03 | Yasmin Maddalena
076 448 41 07 | René Hägeli
078 400 65 71 | Halit Tekin
079 958 86 04 | Andy Goldenmann
+33 6 30 90 05 63 | Pino Scattone
Nothelferkurs Theorie VKU Fahrstunden Anhänger