Motorrad


In 6 Schritten zum Ausweis der Kat. A1 | A 35kW
* mit Ausweis der Kat. B | ** mit Ausweis der Kat. A1

 

01 | Nothelferkurs absolvieren

02 | Gesuch erstellen * | **

03 | Theorieprüfung

04 | Motorradgrundkurs 12 Std. *

05 | VKU (Verkehrskundeunterricht)

06 | Führerprüfung * | **

 

Erst nach 2 Jahren klagloser Fahrpraxis in der Kategorie A beschränkt (bis 35 kW) kann der Lernfahrausweis für die Kategorie A (über 35 kW) angefordert werden. Es muss erneut eine praktische Prüfung abgelegt werden.

 

A1 – 15 Jahren oder 16 Jahren

Kleinmotorräder (Scooter) dürfen bereits mit 15 Jahren, Motorräder der 125er-Klasse ab 16 Jahren geführt werden.


Hinweis

Der Motorradgrundkurs wird in Kooperation mit Dany Schweighauser durchgeführt. Bitte meldet euch direkt bei ihm, um euch für den nächsten Motorradgrundkurs anzumelden.

Kosten für die 12 Std. betragen 3 x CHF 180.– (Total CHF 540.–).

Kontaktdaten:
Dany Schweighauser
079 215 77 10


Fragen und Antworten zum Motorradführerschein

Muss ich für jede neue Führerausweis Kategorie eine praktische Prüfung ablegen?

Nein. Beim Übergang von der Kleinmotorrad Unterkategorie A1 (ab 15 Jahren, 50 cm3) zu A1 Unterkategorie (ab 16 Jahren, 125 cm3) ist keine praktische Prüfung notwendig. Die Beschränkung auf 45 km/h wird nicht im Führerausweis eingetragen, sondern über das Geburtsdatum auf dem Führerausweis kontrolliert. Bis zur grossen Kategorie A sind insgesamt 3 praktische Prüfungen zu absolvieren.

 

Muss ich für jede neue Führerausweis Kategorie eine Theorieprüfung ablegen?

Nein. Die bestandene Theorieprüfung gilt ab 2021 für alle Kategorien, also auch für die Katgorie B (PW).

 

Müssen Verkehrskunde und praktische Grundschulung für jede Kategorie wiederholt werden?

Nein, diese Kurse müssen nur einmal absolviert werden. Der Verkehrskundekurs (8 Lektionen) gilt auch für die Kategorie B (PW).

 

Wieviel Stunden dauert die praktische Grundschulung?

Dieser Kurs dauert für alle A (A1, A beschränkt oder A) Kategorien 12 Std und muss innert vier Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises absolviert werden.

 

Wie lange gelten Sehtest und Nothelferkurs?

Der Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein, der Nothelferkurs nicht älter als 6 Jahre. Wurde eine Kategorie B oder A schon erworben, dann muss der Nothelferkurs nicht wiederholt werden.