2-Phasenausbildung


Alle Neulenker/innen mit einem befristeten Führerausweis auf Probe (3 Jahre) unterstehen der obligatorischen Weiterbildungspflicht. Die Dauer des WAB (WeiterAusBildung) Kurses beträgt einen Tag.

 

Wichtig: Der WAB Kurs muss im ersten Jahr nach bestandener Führerprüfung absolviert werden. Dies gilt für alle, welche nach dem 01.01.2020 die Führerprüfung bestanden haben.


Alle Neulenker/innen welche ihre Führerprüfung vor dem 01.01.2020 bestanden haben, müssen den WAB Kurs bis spätestens zum Ablaufdatum (Punkt 4b auf dem Führerausweis) absolvieren.

 

Der unbefristete Führerausweis wird am Ende der Probezeit automatisch durch das Strassenverkehrsamt ausgestellt.

 

 

Anmeldung und weitere Informationen: www.drivers-cc.ch