Alle Neulenker/innen mit einem befristeten Führerausweis auf Probe (3 Jahre) unterstehen der obligatorischen Weiterbildungspflicht. Die Dauer des WAB (WeiterAusBildung) Kurses beträgt einen Tag.
Wichtig: Der WAB Kurs muss im ersten Jahr nach bestandener Führerprüfung absolviert werden. Dies gilt für alle, welche nach dem 01.01.2020 die Führerprüfung bestanden haben.
Alle Neulenker/innen welche ihre Führerprüfung vor dem 01.01.2020 bestanden haben, müssen den WAB Kurs bis spätestens zum Ablaufdatum (Punkt 4b auf dem Führerausweis) absolvieren.
Der unbefristete Führerausweis wird am Ende der Probezeit automatisch durch das Strassenverkehrsamt ausgestellt.
Anmeldung und weitere Informationen: www.drivers-cc.ch
079 602 67 60 | Thomi Kalt
076 201 88 88 | Ilhon Selami
077 232 77 77 | Peter Giger
076 399 74 05 | Danilo Di Marco
077 490 28 58 | Anja Senften
076 381 25 03 | Yasmin Maddalena
076 448 41 07 | René Hägeli
078 400 65 71 | Halit Tekin
079 958 86 04 | Andy Goldenmann
+33 6 30 90 05 63 | Pino Scattone
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