Ab 1. Juli 2025


Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme werden Teil der Fahrausbildung

In der theoretischen und praktischen Führerprüfung zum Erwerb des Führerausweises für Personenwagen und Motorräder werden neu die Kenntnisse der Kandidatinnen und Kandidaten zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen geprüft.


Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme werden Teil der Fahrausbildung

Die technischen Anforderungen und die Kategorisierung bei E-Bikes werden angepasst. Es wird neu die Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder geschaffen. Diese Fahrzeuge dürfen ein Gesamtgewicht von 450 kg aufweisen. Bisher waren solche Fahrzeuge als Kleinmotorräder zugelassen. Die hauptsächlich für den gewerbsmässigen Personentransport eingesetzten Elektro-Rikschas bleiben als eigene Kleinmotorradkategorie bestehen.

Die Bedeutung der Signale «Fahrrad» und «Motorfahrrad» werden erweitert: Das Symbol «Fahrrad» gilt für Velos und neu für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern (schnelle und langsame E-Bikes, E-Trottinette bis max. 20km/h etc.). Das Symbol «Motorfahrrad» umfasst wie bisher schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Mofas (schnelle Motorfahrräder) sowie die neu geschaffene Kategorie «schwere Elektro-Motorfahrräder». Verkehrsflächen, die mit einem Fahrverbot für Motorfahrräder signalisiert sind, dürfen mit diesen Fahrzeugen nicht befahren werden, neu auch nicht mit abgestelltem Motor. Die verantwortlichen Behörden können schnelle und schwere Motorfahrräder künftig, je nach lokalen Verhältnissen, von der Pflicht ausnehmen, Velowege zu benützen.


Neuerungen Strassenverkehrsordnung ab 2024

Sehtest 

1. Gruppe (Kategorien A, B, A1, B1, F, G oder M)

Bei der Einreichung eines Gesuchs um einen Lernfahrausweis ist kein Sehtest mehr erforderlich, sofern ein gültiger Lern- oder Führerausweis einer dieser Kategorien vorhanden ist.

2. Gruppe (Kategorien C/D, C1/D1 oder BPT)

Kein Sehtest erforderlich, das Sehvermögen wird im Rahmen der verkehrsmedizinischen Untersuchung überprüft.

 

Verkehrsmedizinische Untersuchung 

Bei der Einreichung eines Gesuchs um eine Führerausweiskategorie der 2. Gruppe (Kategorien C/D, C1/D1 oder BPT) ist keine verkehrsmedizinische Untersuchung mehr notwendig, sofern man bei der Gesuchstellung schon im Besitz einer dieser Kategorien ist. In diesen Fällen laufen die Intervalle der bisherigen Untersuche normal weiter.

 

Motorradführerprüfungen

Zur Steigerung der Prüfungsqualität wird die Prüfungsdauer, gemäss VZV Anhang 12, von 30 Minuten auf 60 Minuten pro Kandidat*in erhöht. Wie bisher werden Motorradprüfungen in Doppelbesatzung durchgeführt und dauern somit 120 Minuten, die Gebühren werden entsprechend angepasst.